Was ist denn Gelegenheitsverkehr – kuriose ÖPNV-Begriffe erklärt

Veröffentlicht von am 18.05.2017 (2 Kommentare)
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Ein Ticket ohne Fahrtberechtigung? Kurios!

Jede Branche hat ihre ganz spezielle Sprache, auch im ÖPNV gibt es einige kuriose Fachwörter. Denn wer weiß schon – egal ob Single oder verheiratet – was wirklich hinter Gelegenheitsverkehr steckt oder wie man ohne Ticket erwischt werden kann, ohne überhaupt in Bus und Bahn eingestiegen zu sein? Auch den transluzenten Faltenbalg kennt kaum jemand, ohne heimlich zu googlen.

Die kuriosesten Fachbegriffe haben wir herausgesucht und hier erklärt. Weil es noch viel mehr Begriffe gibt, wird es übrigens einen zweiten Teil geben – wer also mal einen Fachbegriff aufgeschnappt hat und diesen erklärt haben möchte, kann gern einen Kommentar schreiben.

Beförderungsfall und Gelegenheitsverkehr

Ein Beförderungsfall (Mutter mit Kleinkind und Kinderwagen)

Der Beförderungsfall – klingt nach Behördensprache und ist es auch. Wir sagen lieber Fahrgast, aber für die rechtlich bindenden Beförderungsbedingungen ist das nicht genau genug, denn ein Fall ist nicht zwingend ein Mensch, sondern kann auch ein Fahrrad sein. So heißt es in den die Bedingungen für das Tagesticket zum Beispiel: „Das Tagesticket 1 Person ist für insgesamt 4 Beförderungsfälle (max. 1 Erwachsener im Alter ab 15 Jahre; als Beförderungsfall gilt auch die Mitnahme eines Fahrrades) gültig.“

Eine weitere Ticket-Besonderheit – die es in Münster aber nicht gibt – ist die Bahnsteigkarte, die es in den U-Bahnen von München und Hamburg gibt. Wer dort nämlich eine Station zu Fuß durchqueren möchte, ohne überhaupt in die Bahn einzusteigen, braucht auch ein Ticket, das mit 30 (Hamburg) bzw. 40 Cent (München) allerdings recht günstig ist. Bei uns könnt ihr auch ohne Ticket an der Haltestelle vorbeischlendern.

Gelegenheitsverkehr de jure

Unsere Busse fahren – ganz klar – im Linienverkehr. Die Linienwege sind festgelegt und genehmigt, daran dürfen wir nicht so einfach etwas ändern. Es gibt aber auch den Gelegenheitsverkehr. Was ähnlich klingt wie Freundschaft+ oder der One Night Stand, ist sogar im Personenbeförderungsgesetz (kurz PBefG) definiert. Es ist nichts anderes als Ausflugsfahrten. Mietet also ein Hochzeitspaar einen Bus, um Verwandte und Freunde vom Standesamt oder Kirche zur Feier zu fahren, ist das Gelegenheitsverkehr. Oder auf juristisch: „Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.“ Klar, oder?

Knickschutz im Gelenkzug

Gelenkbus, Zieharmonikabus, … Wie heißt es eigentlich richtig? Wir sagen: Gelenkzug

Gelenkbus, Zieharmonikabus oder Doppelbus – so werden unsere „langen Busse“ von den meisten Beförderungsfällen… ääähhhhhh… Fahrgästen genannt. In der ÖPNV-Fachsprache wird hingegen Gelenkzug verwendet. Dabei ist das eigentlich falsch. Schon seit vielen Jahren werden Gelenkbusse an der hinteren Achse angetrieben, nicht mehr an der vorderen. Daher wird nichts mehr gezogen, sondern geschoben. Auch der Begriff Nachläufer für den Teil hinter dem Gelenk ist daher falsch, denn der läuft nicht nach, sondern schiebt den ganzen Bus. Eine Gelenksperre klingt wie etwas, das der Arzt diagnostiziert und das bestimmt wegmassiert werden kann. Ein anderer Begriff dafür ist der Knickschutz, und mit Medizin hat das nichts zu tun. Die Gelenksperre verhindert, dass das Gelenk in der Mitte des Busses zu stark gedreht und dadurch beschädigt wird.

Dieser Bus hat ihn noch, den transluzenten Faltenbalg

Auch zum Gelenk gehört der Zungenbrecher transluzenter Faltenbalg. Den Faltenbalg kennt jeder, das sind die Gummigerippe, die dem Zieharmonikabus seinen Namen gegeben haben. Und transluzent heißt auf deutsch einfach lichtdurchlässig. Wir haben sie vor fast 15 Jahren mal ausprobiert, um mehr Licht in den dunklen Mittelteil zu bekommen. Leider war aber die Reinigung des Kunststoffes schwierig, so dass der Faltenbalg schnell nicht mehr schön war. Stattdessen beleuchten nun LEDs das Gelenk.

Übrigens: Die Kollegen aus der Planung haben noch einige kuriose Begriffe gefunden. Freut Euch also auf Teil der ÖPNV-Fachbegriffe-Erklärung.

 

2 Kommentare

  1. Dietmar Klaus
    18. Mai 2017

    Passend zum Knickschutz hätte aber doch die Gelenksperre gehört, oder?

    Antworten
    • Florian Adler
      19. Mai 2017

      Hallo, stimmt, Gelenksperre ist ein anderer Begriff für den Knickschutz. Ich habe das noch ergänzt, danke für den Tipp!

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